Verordnungswege

Die logopädische Behandlung wird durch Ärzte verordnet. Dies können Kinderärzte, Allgemeinmediziner, HNO-Ärzte oder Neurologen sein.

Die logopädische Behandlung ist Teil der medizinischen Grundversorgung und beinhaltet die Diagnostik und Behandlung sowie präventive Maßnahmen. Zu den Präventionsangeboten gehören beispielsweise Beratungsgespräche mit Eltern zur Förderung der Sprachentwicklung ihrer Kinder oder aber Beratung von Angehörigen bezüglich Sprachstörungen nach einem Schlaganfall.

Die Behandlung erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie.

Gesetzlich versicherte Klienten

Bei gesetzlich versicherten Klienten wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Einige Klienten müssen eine Zuzahlung zahlen.
Dies gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren oder für Klienten, welche von der Zuzahlungspflicht befreit wurden.
Die Zuzahlung beträgt die Verordnungsgebühr (zehn Euro) plus zehn Prozent des Rechnungsbetrages. Die Krankenkasse übernimmt die übrige Summe.

Privat versicherte Klienten

Privat versicherte Klienten bekommen am Ende der jeweiligen Verordnung eine Rechnung über den gesamten Rechnungsbetrag und müssen diesen zahlen. Sie können diese Rechnung dann bei ihrer zuständigen Versicherung zu Erstattungszwecken einreichen.